Tätigkeiten der Lohnbuchhaltung durch uns oder kompetente Kooperationspartner
Je nach Aufgabenstellung empfehlen wir die Lohnbuchhaltung durch uns oder durch Kooprationspartner.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, daß es sinnvoll und effektiv ist, bestimmte Tätigkeiten der Lohnbuchhaltung durch spezialisierte Partner ausführen zu lassen. Sollten Sie also z.B. im Bereich des Bauhauptgewerbes tätig sein, haben wir einen hierauf spezialisierten Kooperationspartner.
Allgemeine Bereiche der Lohnbuchhaltung werden durch uns selbst betreut. Hierzu zählen insbesondere Lohn- bzw. Gehaltsabrechungen von Angestellten mit gleichbleibenden oder wechselnden Bezügen, die besondere lohnrechtliche Behandlung Geschäftsführern und geringfügig Beschäftigte.
Auch im Bereich der Arbeitnehmer sollte eine optimale Gestaltung nicht vernachlässigt werden.